Die Geschäftsleitung einer Corporation besteht aus „Board of Directors“ (Aufsichtsrat) und „Officers“ (Vorstand). Directors sind die Hauptinteressensvertreter der Aktionäre, treffen die wesentlichen Entscheidungen und ernennen auch die Officers. Der Geschäftsalltag wird von den Officers organisiert. Bei sehr kleinen Corporations können die Positionen „Director“ und „Officer“ auch von ein- und derselben Person besetzt werden.