Ein erster Schritt der Gründung einer US-Corporation ist die Ausformulierung der Articles of Incorporation. Sie geben knappe Informationen über das zu gründende Unternehmen: beispielsweise Informationen, wie das Unternehmen heißt, wo es seinen Firmensitz hat, über sein Kapital und allgemein über den Unternehmenszweck.
Beim so genannten „Corporation Bureau“ wird das Unternehmen dann offiziell eingetragen. Die Geschäftsleitung des Unternehmens wird bestimmt; für geschäftliche Tätigkeiten in den USA muss zusätzlich eine Steuernummer beantragt werden.