Die LLC in Deutschland – Beschränkt empfehlenswert

Die LLC ist prinzipiell in Deutschland voll handlungsfähig. Sie muss allerdings in Bezug auf einen offiziellen USA-Standort und einen offiziellen US-Ansprechpartner ähnliche Auflagen wie die Corporation erfüllen. Das bedeutet: Es muss eine US-Firmenadresse und ein Registered Agent existieren, der US-Behörden als offizieller Ansprechpartner des Unternehmens dient.

Anders als in den USA, legen bei einer in Deutschland agierenden LLC die Finanzbehörden fest, ob die LLC als eine Kapital- oder Personengesellschaft gewertet wird. Die Entscheidung der Behörden hat Einfluss auf die steuerliche Bewertung des Unternehmens. Es kann durchaus geschehen, dass der Unternehmensgründer seine LLC in den USA als Personengesellschaft deklariert hat, was dort auch anerkannt wird, dass dieselbe Gesellschaft in Deutschland aber dennoch als Kapitalgesellschaft geführt wird.

Unser Rat

Wenn Gesellschafter in Deutschland ansässig sind, gehen Sie dem ganzen aus dem Weg und gründen Sie eine Corporation. Sollten Sie dennoch auf die steuerliche Einstufung als Personengesellschaft wert legen, wäre die Gründung einer Limited Partnership (Kommanditgesellschaft) in Kombination mit einer Corporation (ähnlich der GmbH & Co. KG) ratsam.

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