FAQ Fragen und Antworten
Mit uns treffen Sie die richtige Auswahl. Es gibt viele Firmen-gründer, nur wenige halten, was Sie versprechen und leisten Ihnen den Service, den Sie verdient haben.
Was Sie schon immer wissen wollten und sollten
US - Firma = Handlungsfähigkeit in Europa
Mit einer US-Corporation sind Sie mit Ihren Unternehmensaktivitäten in keiner Weise auf den US-amerikanischen Markt beschränkt. Jede ordnungsgemäß eingetragene US-Firma kann weltweit handeln und Tochtergesellschaften gründen. Sie benötigen dafür nur die so genannte APOSTILLE. Für eine Corporation mit Sitz in Florida wird sie vom Secretary of State in Florida ausgestellt wird. Das Zertifikat begründet sich auf die Convention de la Haye (Den Haag) vom 5.Oktober 1961.
Sie möchten es amtlich? Bitte sehr:
"Ausländische öffentliche Urkunden, die in der BRD verwendet werden sollen und auf denen zu diesem Zweck eine "Apostille" angebracht ist, bedürfen keiner weiteren Beglaubigung. Die Apostille ist eine Förmlichkeit, durch die nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5.Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlichen Urkunden von der Legalisation (Bundesgesetzblatt 1965 II, Seite 875) von der im Errichtungsstaat hierzu ermächtigten Behörde die Echtheit der Urkunde bestätigt wird."
Ist Ihre US-Firma erst einmal in den USA handelsgerichtlich eingetragen, so wird sie auch in Deutschland wie eine deutsche Firma behandelt, sofern sie sich ordnungsgemäß angemeldet hat. In anderen europäischen Staaten werden Ihrer Corporation bei Geschäftstätigkeiten ebenfalls keine großen Steine in den Weg gelegt.