Unsere Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten Ihnen alles, was Sie für die Führung einer US Gesellschaft benötigen.
Sprechen Sie uns an, wir können mit Sicherheit weiterhelfen!

E-1 Handelsvisa - E-2 Investorenvisa

E-1 Handelsvisa - E-2 Investorenvisa

Es gibt eine Möglichkeit, über eine US Gesellschaft das begehrte E-1/E-2 Visum zu beantragen und damit bis zu 5 Jahre an einem Stück in den USA zu arbeiten und zu leben. Dieses Visum ist beliebig verlängerbar, solange das Geschäft besteht. Sie können entweder eine Firma über uns gründen und somit die Grundlagen für dieses Visum schaffen oder kaufen sich eine bereits bestehende Firma.

 

E-1 Visa
Das E-1 Visa ist für Unternehmen gedacht, die zwischen den USA und ihrem Heimatland einen beträchtlichen Handel betreiben. Dabei kommt es mehr auf die Anzahl der Transaktionen an und nicht auf die Summe (Wert) der Transaktionen. D.h. es würde Ihnen nichts nutzen, wenn Sie im Jahr 10 Boote mit einem Gesamtwert von 10 Millionen Dollar aus den USA nach Deutschland exportieren. Anders wäre es, wenn Sie 200 Boote zu einem Wert von 10 Millionen Dollar nach Deutschland exportieren.

Bei dem E-1 Visa gibt es keine bestimmte Investitionssumme, die Sie in ihre US Gesellschaft investieren müssen.

 

E-2 Visa
Das E-2 Visa ist für Investoren gedacht, die in den USA eine Firma gründen und dort Geschäfte betreiben möchten. Dabei muss eine beträchliche Summe in diese neue US Gesellschaft investiert werden, die Höhe der Summe richtet sich je nachdem, was ihr Businessplan vorschreibt. D.h. es bringt nichts, wenn Sie 100.000 USD investieren, aber in der Immobilienbranche tätig werden wollen und als Bauherr ein 50 Millionen Gebäude errichten möchten. Anders wäre es, wenn Sie 100.000 USD investieren und damit einen Laden aufmachen.

Die Investitionssumme muss immer relativ zum Gewerbe sein. Sie müssen soviel investieren, als könnte ihre Firma morgen schon anfangen zu arbeiten. Auch müssen Sie diese Summe bereits in Ihre Gesellschaft investiert haben, es reicht nicht aus, wenn das Geld nur auf Ihrem Firmenkonto herum liegt. Dies birgt natürlich auch Risiken, allerdings können wir aus Erfahrung sagen, dass die meisten Antragsteller das Visum bewilligt bekommen haben, nachdem bestimmte Investitionen getätigt wurden und auch andere Vorraussetzungen erfüllt wurden.

 

Unsere Leistungen:
Wir bieten in Zusammenarbeit mit unsere Immigrationsanwälten ein Komplettpaket an, bei dem Sie selber nichts tun müssen. Wir verfassen einen englischsprachigen Businessplan für Sie oder passen ihren Businessplan gemäß den Anforderungen des US-Konsulates an und erledigen alle anderen Unterlagen für Sie. Grundsätzlich ist es erforderlich, dem US-Konsulat vorab ein Ordner mit Dokumenten und Informationen über ihr Geschäft  zu schicken. Diesen Ordner arbeiten wir für Sie aus, so dass Sie sich keine Sorgen machen müssen, ob Sie etwas vergessen haben oder an irgendeiner Stelle nicht weiter kommen.


Weitere Informationen:

Wir bitten Sie, bei Interesse und weiteren Informationen uns telefonisch zu kontaktieren, da solche Lösungen immer sehr individuell sind und unter Umständen nicht für jeden in Frage kommen. 

Namensüberprüfung

Namensüberprüfung

Ist der gewünschte Firmenname noch frei registrierbar? Lassen Sie uns das doch einfach und kostenlos für Sie prüfen:

Namen überprüfen

Rückrufservice

Rückrufservice

Sie haben Fragen, Wünsche oder Probleme bezüglich unserer Leistungen? Gerne rufen wir Sie zurück!

Rückruf

Newsletter

Newsletter

Kundenhotline

Kundenhotline

0800-2677672

Deutschsprachige Beratung

Folgen Sie uns

Bewertungen

Bewertungen

Bewertung abgeben ...
Bewertung: 4.8 von 5 | 333 Stimme(n)